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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich
 

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Motortechnic Mfg. und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

  2. Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass dieser einen gewerblichen oder selbständigen berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

  3. Abweichenden Vorschriften der Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden nur anerkannt, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

  4. Vertragssprache ist deutsch.

     

§ 2 Vertragsschluss

 

  1. Die Konditionen für unsere Waren sind freibleibend und unverbindlich. Unsere Darstellung von Waren im Katalog und im Internet stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zu bestellen. Technische sowie sonstige Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Der jeweilige Katalog verliert mit Erscheinen einer Neuauflage seine Gültigkeit.

  2. Mit der Bestellung der gewünschten Ware erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt keine verbindliche Annahme der Firma Motortechnic Mfg. dar. Motortechnic Mfg. ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 3 Werktagen nach Entgegennahme der telefonischen Bestellung anzunehmen. Bei auf elektronischem Wege bestellter Ware ist Motortechnic Mfg. berechtigt, die Bestellung innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der Bestellung anzunehmen.

      Motortechnic Mfg.ist berechtigt, die Annahme der Bestellung - etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden - abzulehnen.

  1. Die Annahme oder die Ablehnung der Annahme der Bestellung werden dem Kunden wahlweise per E-Mail, per Fax oder per Brief bestätigt. Der Vertrag ist dann mit Zugang der Bestätigung zustande gekommen.

  2. Motortechnic Mfg. behält sich vor, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages zu lösen, wenn die Ware durch einen Lieferanten zum Tag der Auslieferung anzuliefern ist und die Anlieferung ganz oder teilweise unterbleibt. Dieser Selbstbelieferungsvorbehalt gilt nur dann, wenn   Motortechnic Mfg. das Ausbleiben der Anlieferung nicht zu vertreten hat. Motortechnic Mfg. hat das Ausbleiben der Leistung nicht zu vertreten, soweit rechtzeitig mit dem Zulieferer ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen wurde. Wird die Ware nicht geliefert, wird Motortechnic Mfg. den Kunden unverzüglich über diesen Umstand informieren und den Kaufpreis erstatten. Der Kunde kann bestimmen, dass der Erstattungsbetrag dem Kundenkonto gutgeschrieben und mit zukünftigen Bestellungen verrechnet wird.

     

§ 3 Eigentumsvorbehalt

 

  1. Bei Verbrauchern behält sich Motortechnic Mfg.das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmern behält sich Motortechnic Mfg. das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 20% übersteigt, ist Motortechnic Mfg. zur Freigabe der Vorbehaltsware auf Verlangen des Unternehmers verpflichtet.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat Motortechnic Mfg. unverzüglich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware schriftlich zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Ein Besitzwechsel sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat Motortechnic Mfg. alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.

  3. Motortechnic Mfg. ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Daneben ist Motortechnic Mfg. berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2. vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.

  4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware in ordentlichem Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt Motortechnic Mfg. bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Motortechnic Mfg. nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Motortechnic Mfg. behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für Motortechnic Mfg. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwirbt Motortechnic Mfg. an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der gelieferten Ware.

     

§ 4 Widerrufsrecht, Belehrung über das Widerrufsrecht

 

  1. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

  2. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Motortechnic Mfg. Kolping Str. 14 92533 Wernberg Tel +49 9604 932854, E-Mail: info@motortechnic-manufacturing.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.  

  3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

     

Folgen des Widerrufs

 

  1. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an Fa. Motortechnic Mfg. Kolping Str. 14 92533 Wernberg zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

  2. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. 

  3. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

     

§ 5 Preise, Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

 

  1. Der angebotene Preis ist bindend. In den Preisangaben gegenüber dem Verbraucher ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Preisangaben gegenüber Unternehmern enthalten keine gesetzliche Umsatzsteuer. Beim Versendungskauf versteht sich der Preis zzgl. einer Versandkostenpauschale. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.

  2. Die Belieferung der Kunden durch Motortechnic Mfg. erfolgt nach Wahl des Kunden gegen Vorkasse (Überweisung ) oder Nachnahme. Kunden mit einem Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden dabei ausschließlich gegen Vorkasse (Überweisung ) beliefert. Motortechnic Mfg. stellt dem Kunden eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware ausgehändigt wird oder per Brief zugeht.

  3. Wählt der Kunde die Zahlung durch Vorkasse, so ist der vereinbarte Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Bestätigung der Bestellung gemäß § 2 Ziffer 4 unter Angabe der Auftragsnummer an Motortechnic Mfg. zu überweisen.

  4. Abweichend von Ziffer 1 kann Motortechnic Mfg. den Kunden nach eigenem Ermessen eine Belieferung gegen Rechnung anbieten. Die Rechnungsbeträge sind bei der Belieferung gegen Rechnung sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an. Motortechnic Mfg. ist berechtigt, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und zu verlangen.

  5. Abweichend von Ziffer 1 kann ein Kunde nach vorheriger Absprache die Ware auch selbst bei Motortechnic Mfg. abholen. In diesem Fall ist eine Barzahlung Zug um Zug gegen Übergabe der bestellten Ware möglich.

  6. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch Motortechnic Mfg. anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

     

§ 6 Gefahrübergang

 

  1. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der gekauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.

     

§ 7 Haftung für Sach- und Rechtsmängel für Motorteile

 

  1. Bei Mängeln im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges haben Verbraucher die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Motortechnic Mfg. ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmen leistet Motortechnic Mfg. für Mängel der Ware im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges zunächst nach ihrem Ermessen Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

  2. Verbraucher haben offensichtliche Mängel der Ware innerhalb von 1 Monaten nach Empfang schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Unternehmer müssen die Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von 1 Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind innerhalb einer Frist von 1 Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Kunde (Verbraucher und Unternehmer) trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

  3. Motortechnic Mfg. ist nicht verpflichtet Motorenteile zu ersetzen die durch unsachgemässige Zusammensetzung von dritten erfolgt ist.

     

§ 8 Haftung für Sach- und Rechtsmängel für Motoren

 

  1. Verbraucher haben offensichtliche Mängel der Ware ( Motoren ) innerhalb von 1 Monat nach Empfang schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verbraucher müssen die Ware unverzüglich auf Qualitäts Abweichungen untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von 1 Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind innerhalb einer Frist von 1 Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Kunde (Verbraucher und Unternehmer) trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

  2. Haftung für Sachmängel, Garantieansprüche und Gewährleistungsanspruchs entfällt wenn mutwilligerweise und absichtlich vom Verbraucher, Komponenten wie ( Zündanlagen, Vergaser oder Lichtmaschinen ) ausgetauscht werden die nicht dem Auslieferungs Zustand entsprechen, ohne Motortechnic Mfg. vorab schriftlich zu informieren.

  3. Haftung für Sachmängel, Garantieansprüche und Gewährleistungsanspruchs entfällt  wenn mutwilligerweise und absichtlich vom Verbraucher falsche Motoren Öle verwendet werden die vom Hersteller Motortechnic Mfg. nicht vorgeschrieben sind.

  4. Der Kunde (Verbraucher und Unternehmer) trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung und veränderten Komponenten die nicht der Auslieferung entsprechen.

     

§ 9 Haftung und Haftungsbeschränkungen

 

  1. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet Motortechnic Mfg. unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Motortechnic Mfg.haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet die Motortechnic Mfg. nicht.

  2. Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

     

§ 10 Datenspeicherung und Datenschutz

 

  1. Motortechnic Mfg. verarbeitet personenbezogene Daten ihrer Kunden auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetztes und den auf diesen Vorschriften erlassenen sonstigen Regelungen. Einzelheiten hierzu sind unserer Datenschutzerklärung zu entnehmen

     

§ 11 Schlussbestimmungen

 

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

  2. Ist der Kunde Kaufmann oder Privat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Amtsgericht Schwandorf ( Deutschland ). Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

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